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Receipts made simple.

Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in der Cloud war noch nie so einfach! POS Anbieter und -Händler vertrauen auf unsere Cloud-TSE und fiskaly DSFinV-K API – Compliance ohne Hardware.

2.500+ tx/s
REST API calls
6+ Milliarden
Transaktionen
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Alles zur Kassensicherungsverordnung und zur fiskaly Cloud-TSE

Die KassenSichV gilt seit dem 1.1.2020. Seither müssen sämtliche Kassen‑, Abrechnungs‑, Sicherungs- und Aufzeichnungssysteme auf eine TSE (technische Sicherheitseinrichtung) vorbereitet sein. Mit fiskaly SIGN DE setzten Sie die KassenSichV einfach und compliant mit der marktführenden TSE um.

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Die cloudbasierte TSE von fiskaly: jetzt testen!

Testen Sie jetzt die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für die KassenSichV von fiskaly.

fiskaly TSE testen

Wer ist fiskaly?

fiskaly ist ein Unternehmen, das sich auf die Fiskalisierung von Aufzeichnungen spezialisiert hat. Experten aus Technik und Finanz haben eine cloudbasierte Softwarelösung entwickelt, mit der sich die KassenSichV einfach umsetzen und in bestehende Systeme integrieren lässt. Die Software hat die benötigte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach BSI TR-03153 bereits inkludiert. Höchste Sicherheitsstandards garantieren eine sorgenfreie und unkomplizierte Lösung der Kassensicherungsverordnung. Sie möchten mehr über fiskaly erfahren? Besuchen Sie unsere Website auf fiskaly.com und holen Sie sich alle Infos zum Unternehmen.

zu fiskaly.com

fiskaly Zertifikate.

TR-03153

Verfahrensnummer BSI-K TR-0403-2021

TSE SMAERS

Zertifikat

TSE CSP-L

Zertifikat

Blog

Die wichtigsten Infos rund um die KassenSichV.

Hier finden Sie die neuesten Blog-Beiträge und Informationen rund um die KassenSichV.

  1. Einführung der TSE für Taxameter

    Taxameter und Wegstreckenzähler müssen ab 1.1.2024 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Hier finden Sie weitere Informationen, was Sie zur Einführung der TSE in Taxis wissen müssen.

    Oliver J. Abl
    5 min Lesezeit
    Lesen
  2. Neufassung des AEAO: Neuerungen und Anforderungen für Kassenanbieter

    Als Kassenanbieter ist es von entscheidender Bedeutung, über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die Neufassung des Anwendungserlasses der Abgabenordnung (AEAO) auf dem Laufenden zu sein. In unserem bevorstehenden Webinar bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend über die Neuerungen und Anforderungen zu informieren.

    Hannah Roegele
    2 min Lesezeit
    Lesen
Webinar - Recording ansehen: Anwendungserlass zur AEAO durch das BMF + Meldeverfahren & DSFinV-K Updates 2023
  • Neufassung Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a (AEAO) durch das BMF
  • Inhalte und Auswirkungen der AEAO auf Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler
  • Relevanz der DSFinV-K bei Kassen-Nachschauen
  • Aktueller Stand zum Meldeverfahren für Kassen beim Finanzamt

FAQ's zur Kassensicherungsverordnung.

Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen zur KassenSichV

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) dient dem Schutz vor Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen in Unternehmen. Sie regelt die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme, wie zum Beispiel Kassensysteme. Ab 1.1.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen mit einem Manipulationsschutz — einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sein. Die genauen Vorgaben an die technische Sicherheitseinrichtung wird in der technische Richtlinie BSI TR-03153 definiert. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogartikel zur TSE.

Ursprung ist der § 146a AO, welcher die Ordnungsvorschriften für die Buchführung und die Aufzeichnungen mit elektronischen Aufzeichnungssysteme normiert. Die Kassensicherungsverordnung konkretisiert mit § 146a AO die Vorgaben der GoBD — der Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung. Sie definiert die Sicherheit von digitalen Kassensystemen und regelt:

  • Welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 148 AO eingeschlossen sind.
  • Wann und wie die Protokollierung zu erfolgen hat.
  • Wie die Speicherung der Daten erfolgen muss.
  • Wie die Schnittstellen auszusehen haben.
  • Außerdem enthält sie Regeln für die Anforderungen an auszustellende Belege sowie die Kosten der Zertifizierung.

Das elektronische Aufzeichnungssystem muss für jeden Geschäftsfall eine Transaktion starten, welche die folgenden Daten erfasst:

  • Start-Zeitpunkt des Vorgangs
  • Eine eindeutige und fortlaufende Transaktions-Nummer
  • Art des Vorgangs - Daten des Vorgangs
  • Zahlungsart
  • Zeitpunkt der Beendigung oder des Abbruchs
  • Einen Prüfwert und
  • Die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.

Anbieter von Registrierkassen, Kassensystemen und von Software bzw. Aufzeichnungssystemen, welche Geschäftsfälle aufzeichnen (z.B. Buchhaltungsprogramme und Ähnliches) sind unmittelbar von der Kassensicherungsverordnung betroffen. Sie müssen jetzt handeln und ihre Produkte und Systeme schnellstmöglich für die neuen Regeln vorbereiten.

Im weiteren Sinne sind auch alle Unternehmer betroffen, die mit diesen Kassen- und Aufzeichnungssystemen arbeiten. Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen eingesetzten Systeme bzw. Software auch wirklich konform mit der KassenSichV sind.

Laut BMF ist eine physikalische Identität von Sicherheitsmodul und Speichermedium nicht erforderlich. Das heißt die TSE kann sowohl mit einer Cloud-Speicherung erfüllt werden als auch mit einem herkömmlichen Datenträger (Speicherkarte o. ä.).

Wir empfehlen die zeitgemäße und zukunftssichere Variante der Speicherung in der Cloud. Hier finden Sie nähere Infos zur fiskaly TSE.

Bereit für die KassenSichV?

Lesen Sie mehr zur KassenSichV, den Vorteilen der fiskaly Cloud-TSE und wie Sie die fiskaly Cloud-TSE testen können.

Mehr zur fiskaly Cloud-TSE
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  • Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen und finden die perfekte Lösung für Sie.
  • Über 500 Unternehmen vertrauen auf unsere Fiskalisierungslösungen. Sie können sich auf uns verlassen!
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